FACHTAGUNG "ERWERBSGEMINDERTE MENSCHEN BESSER ABSICHERN!"|
FACHTAGUNG "ERWERBSGEMINDERTE MENSCHEN BESSER ABSICHERN!"
13.05.2011
Altersarmut verhindern - erwerbsgeminderte Menschen besser absichern!
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch nehmen muss, erhält aktuell nur noch rund 640 Euro im Monat. Die betroffenen Personen sehen sich dadurch in besonderem Maße mit einem großen gesellschaftlichen Problem konfrontiert: der Gefahr der Altersarmut. Im Rahmen einer Fachtagung hat der DGB dieses Thema mit Expertinnen/Experten und Betroffenen am 12. Mai 2011 in Berlin diskutiert. Auslöser für die Veranstaltung war nicht zuletzt die Ankündigung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, eine ‚Regierungskommission Altersarmut’ einzuberufen.
Regierungsdialog statt Regierungskommission zur Altersarmut
Diese Kommission wird es nun aber nicht mehr geben. Einen Tag vor der Tagung hatte die Bundesregierung verkündet, stattdessen das Thema Altersarmut durch einen ‚Regierungsdialog’ mit breiter Beteiligung – auch der Gewerkschaften – erörtern zu wollen. Annelie Buntenbach, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB, bewertete positiv, dass sich „die Regierung nun nicht in einen Elfenbeinturm zurückziehen kann“. Zugleich machte sie aber den großen Handlungsdruck deutlich und ermahnte die Bundesregierung, keine Schaufensterpolitik zu betreiben. „Die Koalition muss schnellstens handeln, damit sich die Probleme in der Alterssicherung nicht noch weiter auftürmen und die drohende Altersarmut näher rückt“, so Buntenbach. Sie machte insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit und den wachsenden Niedriglohnsektor für sinkende Rentenanwartschaften verantwortlich. Mit Blick auf die erwerbsgeminderten Menschen stellte sie heraus, dass diese besonders von der schlechten Arbeitsmarktsituation betroffen seien.
Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung dringend notwendig
Konkrete Zahlen von der Deutschen Rentenversicherung Bund konnte Ingo Nürnberger, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim DGB Bundesvorstand, präsentieren. Im Jahr 2010 waren unter den Rentenneuzugängen rund 180.000 Erwerbsminderungs-fälle. Das entspricht ca. 21 Prozent aller Neurentnerinnen und –rentner dieses Jahres. Dieser Anteil ist zuletzt deutlich angestiegen. Insbesondere die Männer – in West wie in Ost – hätten dabei unter sinkenden Zahlbeträgen der Erwerbsminderungsrente zu leiden. Erhielten sie im Westen 1996 noch 835 Euro und im Osten 709 Euro, so waren es 2010 nur noch 679 Euro im Westen (- 19%) bzw. 621 Euro im Osten (- 12%).
Es sei fraglich, so Annelie Buntenbach in ihrem Impulsreferat, ob das Erwerbsminderungsrisiko zukünftig stärker über private und/oder betriebliche Altersvorsorge abgesichert werden könne. Zum einen sei das Risiko bei denen besonders hoch, die aufgrund ihrer niedrigen Einkommensposition ohnehin kaum eine Möglichkeit hätten, noch mehr zusätzliche Vorsorge zu finanzieren, zum anderen müssten Versicherungen gerade bei diesen Berufsgruppen besonders hohe Risikoaufschläge berechnen. Der DGB schlage daher vor, das Risiko solidarisch finanziert in der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern. Damit die Gefahr der Altersarmut bei Eintreten einer Erwerbsminderung jedoch reduziert werden können, müssten die Zurechnungszeiten mindestens bis zum 63. Lebensjahr verlängert werden. Diese Zeiten füllen die Versicherungsbiografie von erwerbsgeminderten Menschen auf. Diese Verlängerung der Zurechnungszeiten um drei Jahre würde bei den aktuellen Werten eine Verbesserung von etwa 63 Euro bedeuten und der Rentenversicherung Kosten von insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 verursachen. „Ein überschaubarer Betrag, der nicht einmal mit den Beitragssatzzielen der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2030 kollidiert“, so das DGB-Vorstandsmitglied. Außerdem mahnte Annelie Buntenbach mehr Gesundheitsförderung und Qualifizierung an, um den häufig formulierten ‚Aufbruch zu mehr alters- und alternsgerechtem Arbeiten’ endlich auch tatsächlich zu beginnen. Dabei sei auch der Gesetzgeber gefordert: Da die Rehabedarfe künftig weiter zunehmen, muss die bislang lohnorientierte Dynamisierung des Rehabudgets der Rentenversicherung stärker auf die Bedarfsentwicklung ausgerichtet werden.
In der anschließenden Expertenrunde stellte Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA), Beispiele für die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der betrieblichen Säule der Altersvorsorge vor. Er machte deutlich, dass die betrieblichen Versorgungssysteme so wie die gesetzliche Rentenversicherung auch ursprünglich vorrangig für das Invaliditätsrisiko eingerichtet worden war. Heute hätte etwa jede/r zweite Beschäftigte eine Betriebsrente. Das bedeute aber auch, dass diese 3. Säule der Altersvorsorge für die andere Hälfte der Beschäftigten eben nichts leisten könne. Zudem sei die Erwerbsminderung häufig in der zweiten Säule nicht mit abgedeckt. Auch er wies darauf hin, dass eine tragfähige Basis für die Absicherung bei Erwerbsminderung eigentlich nur durch die gesetzliche Rentenversicherung gelegt werden könne. Bei der betrieblichen Altersversorgung sollte wenigstens das nächste größtmögliche Kollektiv angestrebt werden, also etwa ein ganzer Betrieb oder eine gesamte Branche.
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztest, konnte zwar nicht von konkreten Erkenntnissen der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der privaten Versicherungswirtschaft berichten – weil es die dort so gut wie nicht gebe. Wohl aber lägen Erfahrungen mit der vergleichbaren Berufsunfähigkeitsversicherung vor, seit diese als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft worden sein. Die Versicherer würden die Menschen in der Regel in vier Kategorien einteilen, je nach Beruf und damit verbundenem Risiko. Je weniger belastend und erwerbsminderungsgefährdet der Beruf, verbunden mit meist überdurchschnittlich hohen Einkommen, desto niedriger die Versicherungsprämie – und andersrum. Zudem erwiesen sich die strengen Gesundheitsprüfungen zunehmend als große Hürde. Schon 40jährige hätten heute regelmäßig große Probleme, überhaupt eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Aus dem Publikum machte eine Vertreterin der Versicherungswirtschaft deutlich, dass bei privaten Lösungen die Gesundheitsprüfung für die Versicherungswirtschaft unverzichtbar sei, um das Risiko abschätzen und entsprechende Produkte anbieten zu können. Eine sozialpolitisch vertretbare Lösung für alle sei nur über die gesetzliche Rentenversicherung möglich. Auch die betriebliche Altersversorgung sei eher in der Lage, „schlechte Risiken“ zu vertretbaren Kosten zu versichern.
Die Position der Bundesregierung erläuterte Staatssekretär Andreas Storm im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Man hab sich nun bewusst gegen eine „formalisierte Kommission“ entscheiden, um möglichst rasch das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung des Altersarmutsrisikos angehen zu können. Ziel sei es, im Frühjahr 2012 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zuvor sollten noch vor der Sommerpause die konkreten Themen für den Regierungsdialog festgelegt werden, um dann im Herbst die Gespräche aufnehmen zu können. Die Gewerkschaften seien dabei ein wichtiger Partner. Auch Andreas Storm machte nochmals deutlich, dass die Frage der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos kein Nebengleis sei. Es handele sich vielmehr um ein Herzstück der gesetzlichen Rentenversicherung, die von Bismarck bei ihrer Gründung ja als Invaliditätsversicherung ausgerichtet worden war. Die Absicherung reiche nicht mehr aus. Eine Lösung müsse in einer Kombination von Maßnahmen in allen drei Säulen gesucht werden. Dafür sei der „Regierungsdialog“ gedacht.
Abschließend stellte sich der Staatssekretär einer Diskussionsrunde, an der neben Annelie Buntenbach noch Eckehard Linnemann von der IG BCE und Martin Mathes von der IG BAU teilnahmen. Hier wurden die Modelle der chemischen Industrie (Tarifvertrag ‚Lebensarbeitszeit und Demografie’) und der Bauwirtschaft (SOKA BAU) erläutert. Dabei wurde deutlich, dass tarifvertragliche Lösungen stark von den Branchen und der Struktur der entsprechenden Betriebe abhängig sind. Gerade im Baubereich stoße man rasch an Grenzen. Der Baubereich sei durch die geringe Betriebsgröße mit häufig weniger als zehn Beschäftigten und folglich fehlenden starken Kündigungsschutzvorschriften und häufigen Personalwechsel gekennzeichnet. Auch der Verteilungsspielraum in Tarifverhandlungen sei gering. Doch auch in der Chemieindustrie erreicht man bezüglich der besseren Absicherung für das Risiko der Erwerbsminderung nur eine Minderheit, weil die Mittel aus dem Demografiefonds auch für andere Fragen genutzt werden könne. Die „normale“ betriebliche Versorgung für das Alter stehe im Mittelpunkt. Neben der Leistungshöhe bei den gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten wurde in dieser Runde die Frage der Zugangsregeln zur Erwerbsminderungsrente diskutiert – diese würden nicht die Realitäten auf dem Arbeitsmarkt widerspiegeln, so die Kritiker.
In ihrem Resümee fasste Annelie Buntenbach die Vorschläge und Forderungen des DGB nochmals zusammen, stellte dabei die Verlängerung der Zurechnungszeiten als wichtigen ersten Schritt heraus und kündigte an, sich intensiv am Regierungsdialog zur Altersarmut beteiligen zu wollen. |
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Dokumentation und Präsentationen zum Download
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