DGB
AKTUELLESSOZIALVERSICHERUNGEN FORDERN BEITRAGSNACHZAHLUNGEN VON LEIHARBEITGEBERN ZURÜCK
SOZIALVERSICHERUNGEN FORDERN BEITRAGSNACHZAHLUNGEN VON LEIHARBEITGEBERN MIT CGZP-TARIFVERTRÄGEN ZURÜCK

21.03.2011

 

Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt. Jetzt hat das BAG die Entscheidung veröffentlicht und die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen ziehen Konsequenzen.Da aus der Tarifunfähigkeit folge, dass alle mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam waren, haben die betroffenen Leiharbeitnehmer/-innen Ansprüche auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit (Equal pay). Daher müssen sie genauso bezahlt werden wir die Stammbelegschaft des Betriebs, in dem sie eingesetzt werden. Diese Equal Pay-Ansprüche werden nun als Bemessungsgrundlage für die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge zugrunde gelegt. Daher sind die Leiharbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten ab einschließlich Dezember 2005 Beiträge nachzuzahlen und Entgeltmeldungen sowie Lohnnachweise entsprechend zu korrigieren. Hierfür wurde eine Frist bis 31. Mai 2011 gesetzt, ab Juli 2011 sollen zur Kontrolle Betriebsprüfungen durchgeführt werden.

 

Der DGB begrüßt dieses Vorgehen der Sozialversicherungen ausdrücklich. Er hatte in der Vergangenheit regelmäßig die Dumping-Tarifverträge der CGZP kritisiert und vom Gesetzgeber klare Regeln gefordert, um dem Missbrauch in der Leiharbeit ein Ende zu setzen. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung des BAG im Dezember 2011 hatte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, zudem gefordert, die Ansprüche der Sozialversicherungen in vollem Umfang auch rückwirkend sicherzustellen.