DGB
DIE KAMPAGNEFür eine gerechte Rentenregelung in Ost und West
Für eine gerechte Rentenregelung in Ost und West

Bisher ist für die neuen Bundesländer eine rentenrechtliche Sonderregelung in Kraft, die gewährleisten soll, dass die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner keine finanziellen Nachteile aus dem niedrigeren Lohnniveau der DDR und nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern in den Ruhestand mit hinübernehmen. Zu diesem Zweck werden die Entgelte um den Faktor hochgewertet, der dem Verhältnis zum Durchschnittslohn der alten Bundesländer entspricht. Im Jahr 2009 sind dies 18,68 %. Um aber das Rentenniveau im Osten – verglichen mit den ostdeutschen Arbeitnehmern – nicht über jenes im Westen steigen zu lassen, wird bei der Rentenüberleitung ein niedrigerer aktueller Rentenwert festgelegt; derzeit liegt die Differenz bei 13,8%.

Dass diese komplizierte Regelung keine Dauerlösung darstellen kann, ist mittlerweile allen Beteiligten klar, denn sie führt zu Verteilungswirkungen, die in zunehmend vielen Fällen nicht gerecht sind. Die Fortführung der derzeitigen Rechtslage würde zu einer kontinuierlichen Verschärfung dieser Unstimmigkeiten führen. Eine Reform ist also überfällig.

Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben vor Kurzem Anträge zu diesem Thema in den Bundestag eingebracht. Die FDP fordert, die Rentenversicherung bereits zum 1. Juli 2010 zu vereinheitlichen und den Rentnerinnen und Rentnern aus den neuen Bundesländern für die noch ausstehende Angleichung eine einmalige Abfindung zu zahlen. Dieser Vorschlag ist jedoch nicht praktikabel, da er zu einer deutlichen Benachteiligung der Beitragszahler im Osten führen würde und die Abfindungsregelung zudem völlig willkürlich und systemfremd ist. Kritisch ist auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu sehen. Die geforderte Lösung ist viel zu kurzfristig angelegt, und nach konkreten Berechnungen etwa zum Niveau der angestrebten Vereinheitlichung sucht man vergebens. Aber immerhin haben die Grünen erkannt, dass die Hochwertung der Einkommen nicht ersatzlos fallen darf, wenn man die jüngere Generation in Ostdeutschland nicht benachteiligen will.

Der DGB warnt vor zu einfachen Lösungen, die der sozialen Lage und den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht werden. Wir brauchen einen gerechten und dauerhaft tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen der Versicherten und der Rentenempfänger im Osten wie im Westen. Die nach wie vor bestehenden hohen Einkommensunterschiede zwischen Ost und West rechtfertigen es, die Hochwertung der Ost-Entgelte noch für einen Übergangszeitraum beizubehalten. Denkbar ist auch, mittelfristig die Hochwertung der Arbeitseinkommen in Ostdeutschland durch eine bundeseinheitlich geregelte Besserstellung von Geringverdienern - etwa durch eine weiterentwickelte Rente nach Mindesteinkommen – und eine bessere Berücksichtigung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung zu ersetzen. Dies würde viele Versicherte in Ostdeutschland vor Altersarmut schützen helfen. Insgesamt aber brauchen wir eine abschließende, systemgerechte Regelung für die unterschiedlichen Rechengrößen in den beiden Landesteilen, um Rentnern wie Arbeitnehmern gleichermaßen eine Perspektive und Sicherheit zu geben.